Verstöße BA

In letzter Zeit kam es vermehrt zu Verstößen bei der Veröffentlichung von Stellenangeboten im Portal www.arbeitsagentur.de.

Gemäß § 4 i. V. m. § 9 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen des Portals www.arbeitsagentur.de können bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen Stellenangebote gelöscht oder Benutzerkonten gesperrt werden.

Daher möchte ich auf folgende Dinge hinweisen:

 

  1. Fehlende Kennzeichnung Personalvermittlung / ArbeitnehmerüberlassungErklärung des Verstoßes:

Fehlende Kennzeichnung Personalvermittlung (§ 9 Abs. 7 der Nutzungsbedingungen). Aus Ihrem Stellenangebot geht hervor, dass das Stellenangebot nicht zur Besetzung in Ihrem eigenen Unternehmen, sondern zur Vermittlung an einen Dritten ausgeschrieben wurde. Gemäß § 9 Abs. 7 der Nutzungsbedingungen sind Stellenangebote, die im Auftrag eines Dritten ausgeschrieben werden, grundsätzlich durch eine Aktivierung des Kontrollfeldes „Stelle im Rahmen der Personalvermittlung“ zu kennzeichnen.

Gemäß § 4 i. V. m. § 9 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen des Portals www.arbeitsagentur.de sind wir bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt, Stellenangebote zu löschen oder Benutzerkonten zu sperren.

Aufgrund des vorliegenden Verstoßes haben wir das Stellenangebot daher deaktiviert.

So ist es korrekt – Personalvermittlung:

 

 

So ist es korrekt – Arbeitnehmerüberlassung

 

WICHTIGER HINWEIS:

Werden in Zvoove unter den Stammdaten sowohl die Arbeitnehmerüberlassung als auch die Direktvermittlung angekreuzt, wird dies auch in der Stellenbeschreibung für die Arbeitsagentur  übernommen.

 

 

 

 

 

 

 

Dies verursacht automatisch einen Verstoß, da der Stellentext dann der Auswahl „Arbeitnehmerüberlassung“ bzw.  „Direktvermittlung“ widerspricht.

Daher bitte nur eine Art des Personalbedarfs auswählen oder die Stellenbeschreibung bei der Veröffentlichung für die Bundesagentur für Arbeit entsprechend anpassen. Es muss bei den Stellen für die BA klar angegeben sein, ob es sich entweder um Arbeitnehmerüberlassung oder um eine Direktvermittlung handelt.

 

  1. „Junges Team“ / fehlende Kennzeichnung (m/w/d) –> Verstoß Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (§ 9 Abs. 3 Nr. 1 der Nutzungsbedingungen des Portals).

„junges Team“

Erklärung der entsprechenden Verstöße:

Verstoß gegen Rechtsvorschriften

Angebote, die inhaltlich gegen Rechtsvorschriften (z. B. Mindestlohngesetz, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verstoßen, dürfen nicht in das Portal www.arbeitsagentur.de eingestellt werden.

  • Hinter JEDE Stellenbezeichnung „(m/w/d)“ anfügen; Begriffe (bspw. „jung“ / „junges Team“), die sich auf das Alter von Bewerbern beziehen, vermeiden.

 

 

 

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