Seit dem 01.12.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) oder auch Whistelblowergesetz in Kraft.
Es soll allen Mitarbeitern (MA) die Möglichkeit bieten auf strafbare Missstände hinzuweisen.
Diese müssen Buß- oder Strafgeld behaftet sein.
Dinge wie „Der Kollege riecht nach Knoblauch“ gehören nicht dazu.
Mit dem Schreiben im Anhang werdet Ihr darüber informiert wo Ihr auf Missstände hinweisen könnt.
Dies kann offen oder auch anonymisiert erfolgen.
Ein unabhängiger Ombudsmann wird den Sachverhalt prüfen und im Falle eines berechtigen Hinweises eine Meldung an die Firma geben.
Rückmeldungen dieser Meldestelle werden nicht dem Chef gemeldet.
Somit soll sichergestellt werden, dass der Kollege/ in keine Repressalien zu befürchten hat.
